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l.duehlmann
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Anfechtung Frage 6 (Fragebogen3) | Stefan_Kuhn | on 11/12/19 |
Hallo, mMn könnte Nr. 1 auch als richtig gelten, da bei der Abfahrtskontrolle der Luftbehälter kontrolliert(!) wird. (Es wurde nach der Kontrolle gefragt, nicht welchen Zustand der Luftbehälter haben muss, damit die Abfahrt sicher ist). Wenn also nach der Kontrolle gefragt wird, ist es meines Verständnisses nach also irrelevant, ob der Luftbehälter be- oder entwässert ist, da er sowieso überprüft wird. MFG |
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Frage 6 | Stefan_Kuhn | on 18/12/18 |
"Sie möchten einen Lkw-Frachtführer mit einer ausländischen EU-Lizenz für Vorläufe im Kombinierten Verkehr einsetzen. Sowohl die Ladestelle als auch das nächstgelegene Terminal befinden sich in Deutschland. Wie viele Fahrten darf der gebietsfremde Frachtführer durchführen?" Danke Frau Kiewitt für die Antwort. Leider ist in der Aufgabe nicht angegeben, ob es sich um einen grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr handelt - also konnte man in diesem Fall raten worum es sich handelt - sind in diesem Fall nicht sowohl Antwort A als auch Antwort B richtig, da wie bereits genannt nicht klar ist, ob es sich im Fall der Aufgabe um einen grenzüberschreitenden Verkehr handelt? |
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Frage 6 | Stefan_Kuhn | on 17/12/18 |
Hey, die Richtlinie 92/106/EWG Artikel 4 lautet: "Alle in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Verkehrsunternehmer, welcher die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf und für den Zugang zum Markt für den Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten erfüllen, dürfen im Rahmen des kombinierten Verkehrs zwischen Mitgliedstaaten innerstaatliche oder grenzüberschreitende Zuund/oder Ablaufverkehre auf der Straße durchführen, die Bestandteil des kombinierten Verkehrs sind." Folglich also muss der Vorlauf für einen kombinierten Verkehr sein, der grenzüberschreitend ist ("zwischen Mitgliedsstaaten"). Dies ist in der Aufgabe 6 allerdings nicht gegeben - wie sieht es also mit der Antwort aus, wenn die Frage diesbezüglich ungenau ist? |