Anfechtung Frage 6 (Fragebogen3)

Dec 11th 2019, 11:27

Stefan_Kuhn

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Frage 6 müssen zwei Antwortmöglichkeiten richtig sein, da der Fahrer vor Fahrantritt sowohl den Luftbehälter prüfen muss, ob er bewässert ist, im Fall, dass er bewässert ist, muss er diesen entwässern, sofern nicht automatische Entwässerungsventile vorhanden sind. Im weiterem muss er auch die Funktionsfähigkeit der Lüftungsanlage im Führerhaus prüfen.
Die beiden Prüfungen muss der Fahrer vor Antritt prüfen, dies wird auch in der Abschlussprüfung von der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt verlangt.
Dies ist in der Abschlussprüfung für Berufskraftfahrer/-in im Teil 2-Durchführen einer Abfahrtskontrolle (Klasse CE und D) verankert.
Sehr gerne lasse ich Ihnen einen Abzug dieser, per Mail zukommen.
Dec 11th 2019, 11:36

anjaka

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Hallo Stefan,
folgendes kann ich dir zu den Antwortmöglichkeiten mitteilen:

(1) FALSCH
Die Luftbehälter müssen entwässert (sofern nicht automatische Entwässerungsventile vorhanden sind). (vgl. DGUV Grundsatz 314-002, S. 11)

(2) FALSCH
Zwei Unterlegkeile sind lediglich bei drei- und mehrachsigen Fahrzeugen, Sattelanhängern und Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg erforderlich. Demnach nicht für alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4000kg (vgl. DGUV Grundsatz 314-002, S. 16)

(3) RICHTIG (vgl. DGUV Grundsatz 314-002, S. 13)

Die Quelle dazu findest du hier:
https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A4988927%2C1.html

Viele Grüße, Anja K. (Best Azubi-Team)
Dec 11th 2019, 13:45

l.duehlmann

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Hallo,

mMn könnte Nr. 1 auch als richtig gelten, da bei der Abfahrtskontrolle der Luftbehälter kontrolliert(!) wird. (Es wurde nach der Kontrolle gefragt, nicht welchen Zustand der Luftbehälter haben muss, damit die Abfahrt sicher ist). Wenn also nach der Kontrolle gefragt wird, ist es meines Verständnisses nach also irrelevant, ob der Luftbehälter be- oder entwässert ist, da er sowieso überprüft wird.

MFG
Dec 11th 2019, 13:51

anjaka

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Hallo zusammen,
hier die erneute Antwort des Fragestellers:

der Verfasser der Mail liest nicht richtig!

In der entsprechenden Verordnung der BG (Seite 11 Punkt 2.3.2 der DGUV 314-002) heißt es:

Die Luftbehälter sind entwässert (sofern nicht automatische Entwässerungsventile vorhanden sind).

Die Antwort in der Profifrage hingegen lautet
Die Luftbehälter sind bewässert (sofern nicht automatische Entwässerungsventile vorhanden sind).

Daher EINDEUTIG falsch!

Viele Grüße,
Anja K.
Dec 11th 2019, 14:01

anjaka

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P.S: Zur zweiten Frage von l.duehlmann (habe gerade nochmals mit dem Fragesteller telefoniert): die Antwortmöglichkeiten sind vorgegeben und die Formulierung in der entsprechenden Verordnung der BG (Seite 11 Punkt 2.3.2 der DGUV 314-002) ist dazu eindeutig.
Dec 11th 2019, 14:55

Stefan_Kuhn

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Sehr geehrte Frau Kiewitt,

da ist Frage aber zweideutig gestellt. Hier steht nicht eindeutig drinnen zitieren Sie die Antwort aus der BG.
Die Frage kann auch so verstanden werden: der Fahrer muss vor Fahrantritt den Luftbehälter prüfen, ob er bewässert ist, im Fall, dass er bewässert ist, muss er diesen entwässern, sofern nicht automatische Entwässerungsventile vorhanden sind.
Es ist laut Fragestelle nicht nach dem abfahrbereiten Zustand gefragt, sondern was kontrolliert werden muss. Es spielt dabei keine Rolle ob der Luftbehälter be- oder entwässert ist, da er kontrolliert werden muss.
Somit wäre meiner Meinung nach diese Antwort ebenfalls richtig.
Dec 11th 2019, 15:08

anjaka

Administrator
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Hallo Stefan,
ich habe das erneut weiter gegeben und melde mich wieder dazu.
Viele Grüße, Anja K.
Dec 13th 2019, 14:12

anjaka

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Hallo zusammen,

also wir haben das in der Redaktion besprochen und ich habe dazu auch noch einmal mit einem externen Experten telefoniert.
Ergebnis: Wir nehmen die Frage aus der Wertung.

Viele Grüße, Anja K.

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