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Schöne Feiertage und bis bald in 2021! Dec 23rd 2020, 16:05 1 848 on 23/12/20
Profifrage GDP-Richtlinie (Frage Nr. 6): Falsches Datum Nov 4th 2020, 11:50 1 516 on 4/11/20

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Thema Autor Gepostet am
Schöne Feiertage und bis bald in 2021! anjaka on 23/12/20
Liebe Azubis,

auch die VerkehrsRundschau braucht mal Urlaub. Von 24. Dezember bis 10. Januar ist unsere Redaktion nicht besetzt. Eure Fragen werden deshalb in diesem Zeitraum auch nicht beantwortet. Ab 11. Januar sind wir zurück und haben wieder ein offenes Ohr für euch.

Bis dahin wünschen wir euch weiter viel Spaß beim Ausfüllen der Fragebögen, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!

Eure VerkehrsRundschau
Fragebogen Nr.3, Wissensfrage cichon on 26/11/20
Hallo Manuel,
ich habe bei der Fragestellerin nachgehakt, hier die Antwort: bei der Frage handelt es sich um die allgemein gültige Frist.
Viel Erfolg noch im Wettbewerb!
Liebe Grüße aus dem Best Azubi-Team
Profifrage GDP-Richtlinie (Frage Nr. 6): Falsches Datum anjaka on 4/11/20
Liebe Azubis,

hier ein kurzer Hinweis von GLS für euch, der sich aber nicht auf die Frage und die Antworten auswirkt:

Beim genannten Datum hat sich ein Fehler eingeschlichen: Die GDP-Richtlinie des Europäischen Parlaments zur Guten Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln (Good Distribution Practice, GDP) wurde zuletzt am 5. November 2013 angepasst, und nicht am 23. November 2013.

Viel Spaß euch noch beim Rätseln :-)
Liebe Grüße, euer Best Azubi-Team!
Frage 8 - Quellennachweis Bulgarien Leon_Helsper on 7/1/20
Hallo Leon,

sorry für die späte Antwort, aber du hattest nach der Einspruchsfrist geantwortet (da schauen wir dann hier nicht mehr so oft rein): Lettland ist richtig :-)

Quelle:https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/Lkw-Maut/19_Monatstab_06.html?nn=12716

Dort Seite 6. Seite 4 ist für Autobahn und Bundesstraßen, gefragt ist aber nur nach Autobahn!

Viele Grüße,
Anja K. (Best Azubi-Team)
Frage 9 M. on 16/12/19
So, und hier nun die ausführliche Antwort der Juristin:

die Frage ist m.E. nicht gerade einfach für Azubis, aber die Lösung ist richtig, um diese den Azubis zu verdeutlichen fehlt m.E. bei der Lösung folgender Zusatz: Da die Transportkosten jedoch KEINEN Eingang in die Bemessungsgrundlage bei der Verzollung gefunden haben, gilt die Ausnahme nach §4 UstG nicht und es ist der in Deutschland zurückgelegte Streckenanteil der deutschen Umsatzsteuer zu unterlegen. Bei einer Privatperson als Leistungsempfänger der Beförderungsleistung ist die grenzüberschreitende Beförderung in einen steuerbaren (in D) und einen nicht steuerbaren Leistungsteil (in CH) aufzuteilen, § 3b Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 2 UStG.

Zu Dominiks Tabelle sagt sie: Hier bezieht sich der Azubi auf eine zu pauschale Tabelle, in der nicht alle Eventualitäten berücksichtigt bzw. Sachverhalte falsch beurteilt sind, wir warnen daher schon immer vor solchen standardisierten Tabellen.

Zu Ansgars Frage sagt sie: Hier liegt der Azubi völlig falsch, die Transportleistung keine Nebenleistung zur Lieferung, sondern als Hauptleistung separat zu beurteilen ist.. Auch die weiteren Ausführungen sind komplett am Sachverhalt vorbei....

So, damit dürften nun hoffentlich alle Unklarheiten beseitigt sein. Sonst bitte einfach nochmals melden.

Viele Grüße,
Anja K.

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