Fragebogen 2, Frage 10

Dec 20th 2018, 15:40

sarah.le

Gesamt Themen : 2
Gesamt Beiträge : 2
Ein Fahrer muss sich doch an die Lenk- und Ruhezeiten halten. Demnach darf er maximal 4,5 Std. am Stück fahren. Daher müsste das doch die richtige Antwort sein und nicht nach 6 Std. 30 min laut Arbeitszeitgesetz?!?!?!
Dec 20th 2018, 16:55

JaKi

Profilbild
Gesamt Themen : 0
Gesamt Beiträge : 3
So wie ich es verstanden habe muss sich der Fahrer sowohl an das Arbeitszeitgesetz, als auch an die Lenk- und Ruhezeiten halten. Da die Beladung zur Arbeitszeit dazu zählt und daher die 6 Stunden Arbeitszeit früher vorbei sind als die 4,5 Stunden Lenkzeit muss er nach den 6 Stunden die 30 Min Pause machen.
Dec 20th 2018, 17:07

anjaka

Administrator
Gesamt Themen : 2
Gesamt Beiträge : 72
Hallo liebe Azubis,

Jaki hat recht: LÖSUNG 1 ist richtig.
Begründung:
Ein Arbeitnehmer (hier der Fahrer) muss nach Arbeitszeitgesetz (Paragraph 4) nach 6 Std. Arbeitszeit eine Pause von 30 min. einlegen.

Da die Zeit von 06:00-08:00 mit den Tätigkeiten
Abfahrtskontrolle und Beladung als Arbeitszeiten gewertet werden und so auch im Digitalen Tachografen mit dem Symbol Arbeit zu dokumentieren sind, werden zu diesen 2 Stunden noch 4 Stunden Lenkzeit addiert.

Viele Grüße,
Anja Kiewitt (Best Azubi-Team)

Login

E-Mail
Passwort

Passwort vergessen?

Social Media

Dir gefällt Best Azubi?

Best Azubi: Wir machen mit!

Das Logo zum Download!

Das Best Azubi Logo zum Download für Ihren Internetauftritt oder zum Abdruck in Printmedien!

KONTAKT

TECVIA GmbH

Marketing
Aschauer Strasse 30 | 81549 München
Tel.: 0 89 / 20 30 43 - 21 36
E-Mail: bestazubi@tecvia.com
www.best-azubi.de