Fragebogen 2, Frage 10
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Dec 20th 2018, 15:40 | |
sarah.leGesamt Beiträge : 2 |
Ein Fahrer muss sich doch an die Lenk- und Ruhezeiten halten. Demnach darf er maximal 4,5 Std. am Stück fahren. Daher müsste das doch die richtige Antwort sein und nicht nach 6 Std. 30 min laut Arbeitszeitgesetz?!?!?!
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Dec 20th 2018, 16:55 | |
JaKiGesamt Beiträge : 3 |
So wie ich es verstanden habe muss sich der Fahrer sowohl an das Arbeitszeitgesetz, als auch an die Lenk- und Ruhezeiten halten. Da die Beladung zur Arbeitszeit dazu zählt und daher die 6 Stunden Arbeitszeit früher vorbei sind als die 4,5 Stunden Lenkzeit muss er nach den 6 Stunden die 30 Min Pause machen.
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Dec 20th 2018, 17:07 | |
anjakaAdministratorGesamt Beiträge : 72 |
Hallo liebe Azubis,
Jaki hat recht: LÖSUNG 1 ist richtig. Begründung: Ein Arbeitnehmer (hier der Fahrer) muss nach Arbeitszeitgesetz (Paragraph 4) nach 6 Std. Arbeitszeit eine Pause von 30 min. einlegen. Da die Zeit von 06:00-08:00 mit den Tätigkeiten Abfahrtskontrolle und Beladung als Arbeitszeiten gewertet werden und so auch im Digitalen Tachografen mit dem Symbol Arbeit zu dokumentieren sind, werden zu diesen 2 Stunden noch 4 Stunden Lenkzeit addiert. Viele Grüße, Anja Kiewitt (Best Azubi-Team) |
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