Frage 9

Dec 3rd 2019, 21:04

M.

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Hallo,

handelt es sich bei dem Transport nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG um eine Einfuhr?

Danke und LG
Dec 5th 2019, 15:27

M.H

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Hallo,
benötigt man für die Beantwortung der Frage nicht die Nationalität des Transportunternehmers?
Danke
Dec 5th 2019, 15:57

anjaka

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Hallo zusammen,
ich lasse beide Fragen prüfen und melde mich schnellstmöglichst, wobei ich bei der ersten Frage zu "ja" und bei der zweiten Frage zu "nein" tendiere - aber wie gesagt, ich melde mich nochmals dazu.
Viele Grüße, Anja K. (Best Azubi-Team)
Dec 5th 2019, 16:06

anjaka

Administrator
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Soeben kam schon die Bestätigung: es ist, wie ich vermutet habe :-)
Dec 10th 2019, 18:56

DominikH

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Hallo,

ist es bei grenzüberschreitenden Transporten aus Drittländern, wie in diesem Fall, nicht so, dass keine Umsatzsteuer für den Transport berechnet wird?

Viele Grüße

Dominik
Dec 10th 2019, 19:12

anjaka

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Hallo Dominik,
hier die Auflösung zu dieser Frage:

Begründung: Für internationale Transporte aus Drittstaaten gilt eine Steuerbefreiung gemäß Artikel 4 Nr. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb)

„Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: …

3. die folgenden sonstigen Leistungen:

a) die grenzüberschreitenden Beförderungen von Gegenständen, die Beförderungen im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr und andere sonstige Leistungen, wenn sich die Leistungen

aa) unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr beziehen oder auf eingeführte Gegenstände beziehen, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet befördert werden, oder

bb) auf Gegenstände der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union beziehen und die Kosten für die Leistungen in der Bemessungsgrundlage für diese Einfuhr enthalten sind. …“

Da die Transportkosten jedoch KEINEN Eingang in die Bemessungsgrundlage bei der Verzollung gefunden haben, gilt die Ausnahme nach §4 UstG nicht und es ist der in Deutschland zurückgelegte Streckenanteil der deutschen Umsatzsteuer zu unterlegen.

Viele Grüße,
Anja K. (Best Azubi-Team)
Dec 10th 2019, 19:41

DominikH

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Danke
Dec 13th 2019, 15:02

ansgar96

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Guten Tag,
da der Transport eine Nebenleistung darstellt und der Empfänger keine wirtschaftlichen Interesse an dem Transport hat, kann man diesen auch als steuerfrei durchführen. Des weiteren fehlen Angaben zu den Incoterms die auch für private Transporte gelten und ob es sich hier um ein E-Commerce Geschäft handelt. Da es Freigrenzen und Sonderregelungen gibt ist eine korrekte Prüfung mit dieser Fragestellung so nicht möglich. Daher bitte ich sie die Wertung zu überprüfen.

Dec 13th 2019, 16:21

anjaka

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Hallo Ansgar,
wie kommst du darauf, dass es sich bei dem Transport um eine Nebenleistung handelt und der Empfänger keine wirtschaftlichen Interesse an dem Transport hat? Welche Rolle sollen hier die Incoterms spielen? Bitte konkretisiere deine Frage :-)

Grüße, Anja K.
Dec 14th 2019, 11:05

DominikH

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Hallo,

da ich ja auch schon bei einem Umsatzsteuerfreien Transport bei dieser Frage war, möchte ich noch anfügen, dass ich eine Tabelle habe, in der eindeutig so ein Transport aus einem Drittland als Umsatzsteuerfrei deklariert ist.

Viele Grüße

Dominik
Dec 16th 2019, 10:10

anjaka

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Hallo Dominik,
kannst du die Tabelle bitte anbestazubi@springernature.com senden? Dann prüfen wir das.
Viele Grüße, Anja K.
Dec 16th 2019, 11:55

anjaka

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Hallo zusammen,

ich habe die Tabelle erhalten und lasse das Ganze nun noch von einer auf Zoll-, Außenwirtschaftsrecht und Umsatzsteuer spezialisierten Rechtsanwältin prüfen.

Viele Grüße,
Anja K.
Dec 16th 2019, 11:58

anjaka

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PS. und noch ein Nachtrag des Fragestellers:

Eine Privatperson beauftragt den Transport eines in der Schweiz erworbenen Schrankes nach Deutschland. Bei der Verzollung wurde der Preis des Schrankes als Bemessungsgrundlage angegeben. Unterliegt die Transportleistung in Deutschland der Umsatzsteuer?

Die Fragestellung verdeutlicht, dass hier der Kauf des Schrankes unabhängig von der Beauftragung des Transportes des Schrankes getätigt wurde. Wir haben 2 voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte: 1. Kauf des Schrankes und 2. Transportauftrag

Daraus folgt, dass der Transport eine umsatzsteuerliche Hauptleistung darstellt.

Die Incoterms haben keinerlei Auswirkungen auf eine Umsatzsteuerpflicht. Sie regeln allenfalls, wer diesen Kostenbestandteil zu tragen hat. Für die Beantwortung der Frage ist dies irrelevant.

Auch ist es für die Beantwortung der Frage nicht relevant, ob der Erwerb online bzw. per E-Commerce erfolgte oder nicht. Die Freigrenzen betreffen die gehandelten Güter, nicht jedoch einen als selbstständige Leistung beauftragten Transport.
Dec 16th 2019, 13:27

anjaka

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@Dominik (noch vom Fragesteller; Anwältin prüft noch):

Hier ist schon mal richtig: „Steuerbar, aber steuerbefreit“… Jedoch fehlt hier der Zusatz „wenn Transportkosten Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer waren“.
Der deutsche Streckenanteil ist aus EU-Sicht „steuerbar, aber steuerbefreit, sofern die Transportkosten Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Festlegung der Einfuhrumsatzsteuer war“.
Und letztere Bedingung war bei unserer Fragestellung ja explizit nicht erfüllt.
Dec 16th 2019, 14:31

anjaka

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So, und hier nun die ausführliche Antwort der Juristin:

die Frage ist m.E. nicht gerade einfach für Azubis, aber die Lösung ist richtig, um diese den Azubis zu verdeutlichen fehlt m.E. bei der Lösung folgender Zusatz: Da die Transportkosten jedoch KEINEN Eingang in die Bemessungsgrundlage bei der Verzollung gefunden haben, gilt die Ausnahme nach §4 UstG nicht und es ist der in Deutschland zurückgelegte Streckenanteil der deutschen Umsatzsteuer zu unterlegen. Bei einer Privatperson als Leistungsempfänger der Beförderungsleistung ist die grenzüberschreitende Beförderung in einen steuerbaren (in D) und einen nicht steuerbaren Leistungsteil (in CH) aufzuteilen, § 3b Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 2 UStG.

Zu Dominiks Tabelle sagt sie: Hier bezieht sich der Azubi auf eine zu pauschale Tabelle, in der nicht alle Eventualitäten berücksichtigt bzw. Sachverhalte falsch beurteilt sind, wir warnen daher schon immer vor solchen standardisierten Tabellen.

Zu Ansgars Frage sagt sie: Hier liegt der Azubi völlig falsch, die Transportleistung keine Nebenleistung zur Lieferung, sondern als Hauptleistung separat zu beurteilen ist.. Auch die weiteren Ausführungen sind komplett am Sachverhalt vorbei....

So, damit dürften nun hoffentlich alle Unklarheiten beseitigt sein. Sonst bitte einfach nochmals melden.

Viele Grüße,
Anja K.

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