Hi,
kann mir mal wer den Lösungsweg zu Frage 10 aufzeigen.
Ich komme auf Antwort B.
Frage 10
Zeige 1-4 von 4
Dec 12th 2018, 15:32 | |
MatthiasBueGesamt Beiträge : 5 |
|
Dec 12th 2018, 15:53 | |
sppaGesamt Beiträge : 2 |
Ich bin auch auf B gekommen, nach mehreren Nachrechnen, Lösungsweg wäre gut.
|
Dec 12th 2018, 19:47 | |
bemgGesamt Beiträge : 5 |
Der Unterschied ist, dass Ihr bei der EUST-Berechnung die anteilige Luftfracht für den Ausgangsbetrag rausgerechnet habt. Auf C kommt man, wenn man die Rechnungssumme nimmt. Was jetzt hingegen verlässlich korrekt ist, kann ich nicht sagen. Dabei haben sich zwei Zollgurus, die das seit 20 Jahren machen, in die Haare bekommen.
|
Dec 13th 2018, 10:34 | |
anjakaAdministratorGesamt Beiträge : 72 |
Hallo zusammen,
hier der Lösungsweg zur Wissensfrage: - Import 43.800,00 € CIP Frankfurt Airport - Aus Osaka/Japan, also Abflugzone K: 83 % der Luftfrachtkosten werden in den Zollwert eingerechnet; d.h. wegen CIP Frankfurt Airport müssen 17 % der Luftfrachtkosten vom Rechnungswert abgezogen werden! 17 % von 1.770,00 € = 300,90 € Und hier der Rechenweg: Rechnungswert 43.800,00 € - 300,90 €= Zollwert 43.499,10 € 3,7 % von 43.499,10 €: Zoll 1.609,47 + 17 % Luftfrachtkosten 300,90 € + Nachlaufkosten bis zum Bestimmungsort 195,00 € = EUSt- Wert 45.604,47 € 19% von 45.604,47 € EUSt sind 8.664,85 € Gesamteinfuhrabgaben (Zoll + EUSt): 1.609,47 € + 8.664,85 € = 10.274,32 € Richtig ist damit Lösung C! |
Zeige 1-4 von 4