Frage 10

Dec 12th 2018, 15:32

MatthiasBue

Gesamt Themen : 1
Gesamt Beiträge : 5
Hi,
kann mir mal wer den Lösungsweg zu Frage 10 aufzeigen.
Ich komme auf Antwort B.
Dec 12th 2018, 15:53

sppa

Gesamt Themen : 1
Gesamt Beiträge : 2
Ich bin auch auf B gekommen, nach mehreren Nachrechnen, Lösungsweg wäre gut.
Dec 12th 2018, 19:47

bemg

Gesamt Themen : 1
Gesamt Beiträge : 5
Der Unterschied ist, dass Ihr bei der EUST-Berechnung die anteilige Luftfracht für den Ausgangsbetrag rausgerechnet habt. Auf C kommt man, wenn man die Rechnungssumme nimmt. Was jetzt hingegen verlässlich korrekt ist, kann ich nicht sagen. Dabei haben sich zwei Zollgurus, die das seit 20 Jahren machen, in die Haare bekommen.
Dec 13th 2018, 10:34

anjaka

Administrator
Gesamt Themen : 2
Gesamt Beiträge : 72
Hallo zusammen,

hier der Lösungsweg zur Wissensfrage:

- Import 43.800,00 € CIP Frankfurt Airport
- Aus Osaka/Japan, also Abflugzone K: 83 % der Luftfrachtkosten werden in den Zollwert eingerechnet; d.h. wegen CIP Frankfurt Airport müssen 17 % der Luftfrachtkosten vom Rechnungswert abgezogen werden!
17 % von 1.770,00 € = 300,90 €

Und hier der Rechenweg:

Rechnungswert 43.800,00 € - 300,90 €= Zollwert 43.499,10 €
3,7 % von 43.499,10 €: Zoll 1.609,47
+ 17 % Luftfrachtkosten 300,90 €
+ Nachlaufkosten bis zum Bestimmungsort 195,00 € = EUSt- Wert 45.604,47 €
19% von 45.604,47 € EUSt sind 8.664,85 €

Gesamteinfuhrabgaben (Zoll + EUSt): 1.609,47 € + 8.664,85 € = 10.274,32 €

Richtig ist damit Lösung C!

Login

E-Mail
Passwort

Passwort vergessen?

Social Media

Dir gefällt Best Azubi?

Best Azubi: Wir machen mit!

Das Logo zum Download!

Das Best Azubi Logo zum Download für Ihren Internetauftritt oder zum Abdruck in Printmedien!

KONTAKT

TECVIA GmbH

Marketing
Aschauer Strasse 30 | 81549 München
Tel.: 0 89 / 20 30 43 - 21 36
E-Mail: bestazubi@tecvia.com
www.best-azubi.de