Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Best Azubi (Stand 10.08.2023)

Diese Teilnahmebedingungen gelten für den Wettbewerb „Best Azubi“ der TECVIA GmbH (nachfolgend TECVIA genannt).

1. Der Wettbewerb
Der jeweilige Teilnehmer kann durch die korrekte Beantwortung von unterschiedlichen Fragen Punkte für den Gewinn des Wettbewerbs sammeln. Die Fragen sind erhältlich über vier unterschiedliche Fragebögen, die ab 22.09.2023 alle zwei Wochen auf www.best-azubi.de erscheinen.

2. Teilnahme
2.1.  Eine Teilnahme am Wettbewerb erfolgt unter Einhaltung der Frist nach Ziffer 2.3 durch die ordnungsgemäße Anmeldung über die Online-Registrierung (derzeit unter www.best-azubi.de). Hierfür bedarf es der Anlegung eines Online-Profils (Account). Teilnehmer, die bereits an einem vergangenen Wettbewerb teilgenommen haben, können sich durch Reaktivierung Ihres Accounts/Profils (derzeit möglich unter www.best-azubi.de) anmelden, wobei die Reaktivierung binnen der unter Ziffer 2.3 genannten Frist erfolgen muss.
2.2.  Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Sie setzt jedoch voraus, dass der Teilnehmer seine Einwilligung gemäß Ziffer 7 erteilt. Widerruft der Teilnehmer die Einwilligung vor Beendigung des Wettbewerbs (Ermittlung der Gewinner), so wird der von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen und verliert seine Gewinnchance.
2.3.  Eine Teilnahme ist bis spätestens zum 27.11.2023 möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Anmeldung bei TECVIA eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang der über die Online-Maske angeforderten Informationen bei TECVIA bzw. die Reaktivierung des Accounts/Profils. Anmeldungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. TECVIA haftet nicht für technische oder anderweitige Übermittlungsprobleme der Daten bei der Anmeldung, es sei denn, TECVIA hat diese zu vertreten.
2.4.  Teilnahmeberechtigt sind nur Auszubildende und Umschüler zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Speditions- und Logistikdienstleistung mit einem Ausbildungsnachweis, der für das zweite Halbjahr 2023 gültig ist. Eine Teilnahme ohne wirksamen Ausbildungsvertrag ist ausgeschlossen. Der Ausbildungsnachweis muss im Profil des registrierten Teilnehmers hochgeladen werden. Der vierte und letzte Fragebogen kann nur ausgefüllt werden, wenn der Ausbildungsnachweis hochgeladen ist. Im Falle des Gewinns eines der unter Ziffer 4 benannten Preise kann der Ausbildungsnachweis noch einmal zusätzlich per Email oder per Post angefordert werden. Sollte der Teilnehmer nicht wirksam der Berufsausbildung nachgehen oder eine glaubwürdige Kopie des Ausbildungsnachweises nicht fristgerecht übermittelt werden, so wird er von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen und verliert einen etwaigen Gewinnanspruch ersatzlos. Bereits ausbezahlte Gewinne können in diesem Fall  auch zurückgefordert werden.
Bisherige Gewinner von Preisgeldern des Wettbewerbs Best Azubi sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer darf sich nur einmal für den jährlichen Wettbewerb registrieren. Sollte der Teilnehmer mehrere Anmeldungen vornehmen, so ist TECVIA berechtigt, sämtliche dieser Anmeldungen zu löschen und den Teilnehmer vom Wettbewerb unter ersatzlosem Verlust etwaiger Gewinnansprüche auszuschließen.
2.5.  Sollte der Teilnehmer minderjährig sein, so muss sein gesetzlicher Vertreter (z.B. Sorgeberechtigte wie Eltern) der Teilnahme und diesen Teilnahmebedingungen zustimmen. Ohne diese Zustimmung ist die Teilnahme unzulässig und etwaige Gewinnansprüche verfallen ersatzlos. Die Zustimmung ist TECVIA nach Aufforderung jederzeit während des Wettbewerbs unverzüglich schriftlich vorzulegen. Preise werden nur an minderjährige Gewinner vergeben, wenn diese die Zustimmung nachweisen können.
2.6.  Von der Teilnahme unter ersatzlosem Verlust etwaiger Gewinnansprüche ausgeschlossen werden weiter solche Teilnehmer, die wahrheitswidrige Angaben über ihre Person und/oder Ausbildung bei der Teilnahme machen.

3. Ermittlung des Gewinners des Wettbewerbs
3.1.  Ein Gewinn des Wettbewerbs ist durch die korrekte Beantwortung der in den vier veröffentlichten Fragenbögen aufgelisteten Fragen möglich.
3.2.  Bereits mit der Abgabe eines Fragebogens mit beantworteten Fragen besteht die Chance auf einen Preis nach Ziffer 4. Generell gilt aber, dass die Einsendung aller ausgefüllten Fragebögen die Wahrscheinlichkeit erhöht zu gewinnen, da über sämtliche Fragebögen alle gestellten Fragen beantwortet werden können.
3.3.  Es werden nur solche Fragebögen in die Gewinnermittlung einbezogen, die am 27.11.2023 bei TECVIA auf www.best-azubi.de über das Profil des Teilnehmers eingegangen sind. Eine anderweitige Übermittlung ist nicht möglich.
Der Fragebogen gilt als abgegeben, wenn der Teilnehmer beim Upload in seinem Profil den Button „Abschließen“ betätigt. Bis zur Betätigung des Buttons kann der Fragebogen bearbeitet und korrigiert werden. Eine Zwischenspeicherung des Fragebogens ist möglich.
Der Teilnehmer soll durch eigenes Wissen und eigene Recherche die Fragen beantworten. Er darf sich aber zur Beantwortung der Fragen mit anderen Auszubildenden beraten. Eine Unterstützung durch Lehrer, sonstige Mitarbeiter von Berufsschulen und/oder Mitarbeiter eines Unternehmens ist aber unzulässig und führt zum Ausschluss vom Wettbewerb unter ersatzlosem Verlust der Gewinnchance.
3.4.  Die nach Ziffer 4 preisberechtigten Gewinner werden getrennt nach den ausbildenden Unternehmen ermittelt. Hat ein Unternehmen Betriebe an mehreren Standorten oder gehören Unternehmen derselben Unternehmensgruppe an, wird auf das Unternehmen bzw. die Unternehmensgruppe als Ganzes abgestellt.
3.5. Gewinner des Wettbewerbs ist derjenige, der die höchste Gesamtpunktzahl durch die korrekte Beantwortung der Fragen erzielt. Pro Frage ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig. Die Bewertung der Antworten liegt im Ermessen von TECVIA.
Bei Punktegleichstand wird der Gewinner durch eine von TECVIA festgelegte Stichfrage oder per Losentscheid ermittelt. Die Wahl des Verfahrens bei Punktegleichstand liegt im Ermessen von TECVIA. TECVIA wird die Regeln für die Verlosung und Stichfrage vor der Gewinnermittlung den betroffenen Teilnehmern mitteilen.
TECVIA ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Fragen (auch nachträglich) für jeden Teilnehmer mit der vollen Punktzahl zu werten, wenn die Frage mehrdeutig ist, die Frage mehrere richtige Antworten zulässt, die Antworten fehlerhaft sind oder die korrekte Antwort nicht aufgeführt ist. Ausschließlich TECVIA entscheidet, ob einer der vorgenannten Umstände vorliegt.
3.6.  Pro Frage ist jeweils eine von drei Antwortmöglichkeiten richtig. Für jede richtig beantwortete Frage gibt es 4 Punkte, die Wissensfrage zählt 10 Punkte, die Profifrage 15 Punkte. Insgesamt werden somit pro Fragebogen 57 Punkte vergeben. Im ganzen Wettbewerb können daher insgesamt 228 Punkte gesammelt werden. Sonderaktionen  im Rahmen des Wettbewerbs gemäß Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen erhöhen nicht die zu erzielende Gesamtpunktzahl und die Punktzahl eines Teilnehmers.

4. Preise für den Gewinn des Wettbewerbs
Abhängig von der erzielten Gesamtpunktzahl werden Preise für die Gewinner des Wettbewerbs wie folgt vergeben:
4.1.  Barpreise
Der 1. Platzierte erhält einen Barpreis in Höhe von € 5.000,00 (fünftausend EURO). Der 2. Platzierte erhält einen Barpreis in Höhe von € 3.000,00 (dreitausend EURO). Der 3. Platzierte erhält einen Barpreis in Höhe von € 2.000,00 (zweitausend EURO).
Das Geld wird nach Feststellung der Platzierungen per Überweisung ausgezahlt. Die Kosten für Auslandsüberweisungen werden bis zu einem Betrag in Höhe von maximal € 20,00 (zwanzig EURO) durch TECVIA übernommen.
Die Preise werden nur einmalig vergeben.
4.2.  Preisverleihung
Ferner werden die drei Gewinner zur Preisverleihung in festlichem Rahmen eingeladen.
Die Kosten der An- und Abreise zur Preisverleihung werden wie folgt von TECVIA übernommen: Zugfahrt 2. Klasse von und zu einem in Deutschland liegenden Bahnhof sowie Transfer zwischen Bahnhof und Veranstaltungsort mit öffentlichen Verkehrsmittel. Sonstige (An- und Abreise-)Kosten werden nicht übernommen.
Sollte der Teilnehmer nicht teilnehmen können, so verfällt sein Teilnahmeanspruch ersatzlos.
4.3.  Eine Abtretung der Preise ist ausgeschlossen.

5. Sonderpreise
Neben den Preisen für den Gewinn des Wettbewerbs kann der Teilnehmer noch weitere Preise gewinnen.
5.1.  Halbzeitverlosung
Unter allen Teilnehmern, die bis zum 19.10.2023 die ersten zwei Fragebögen beantwortet und eingereicht haben, verlosen wir einen Gutschein im Wert von 199,00 Euro für eine Nacht* (*Ausnahme: ausgenommen ist der Standort Sellin) für einen Teilnehmer samt einer Begleitperson im Doppelzimmer mit Frühstück im arcona Hotel nach Wahl. Klarstellung: Die An- und Abreisekosten muss der Gewinner selbst tragen. Leistungen des Hotels (z.B. Minibar, Pay TV, Wellness-Angebote, Telefonkosten etc.) neben der Übernachtung werden nicht durch TECVIA übernommen.
Der Preis wird nur einmal vergeben.
Der Gutschein verliert am 10. Juli 2026 seine Gültigkeit. Er kann auf Nachfrage und abhängig von der Verfügbarkeit der Zimmer eingelöst werden. Eine Einlösung in der Hochsaison in den Ferienhotels sowie Kongress- und Messezeiten ist ausgeschlossen. Buchung erfolgt im jeweiligen Hotel telefonisch oder per Email. Kontaktdaten liegen dem Gutschein bei.
Bei Verlust kein Ersatz des Gutscheins. Bei Inanspruchnahme von Leistungen ist der Gutschein abzugeben.
5.2.  Sonderpreise beste Berufsschule und bester Ausbildungsbetrieb
Die beste Berufsschule – nach eigenem Ermessen von TECVIA – wird ein Vertreter der besten Berufsschule ( z.B. der Berufsschullehrer des Gewinners oder der Schulleiter) zur Preisverleihung eingeladen. Der Ausbildungsleiter des besten Unternehmens (mit der höchsten Gesamtpunktzahl, Unternehmen im Sinne von Ziffer 3.4) wird ebenfalls zur Preisverleihung eingeladen. 
Für Reisekosten und Übernachtung der Auszubildenden gilt Ziffer 4.2 entsprechend. Anfahrt und Übernachtung der Vertreter von Berufsschule und Ausbildungsunternehmen erfolgen auf eigene Kosten.
5.3.  Jahresabonnement der VerkehrsRundschau Online, Best Azubi Katalog
Alle Teilnehmer, die durch die Beantwortung der Fragen bis zum 27.11.2023 unter die besten 100 (vgl. Ziffer 3.5) kommen erhalten folgende Preise:
Aufnahme in den TOP 100 Katalog „Best Azubi 202420“ gemäß ihrer Platzierung im Wettbewerb, Zugang für ein Jahr zum Premiumportal VerkehrsRundschau plus ein Jahresabonnement der E-Paper-Ausgabe der VerkehrsRundschau und eine Urkunde
5.4.  Eine Barauszahlung, Umtausch oder Abtretung der jeweiligen Preise (inklusive deren einzelner Bestandteile) ist ausgeschlossen, sofern hiermit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.5.  Sämtliche in Zusammenhang mit den Preisen verbundenen Kosten (z.B. Verpflegungskosten; Reisekosten) trägt der Gewinner, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Benachrichtigung des Gewinners und Veröffentlichung in Platzierungsliste
Die jeweiligen Gewinner der Preise nach Ziffer 4 und 5 werden per E-Mail oder Telefon benachrichtigt. Es besteht keine Pflicht zur Annahme des jeweiligen Preises. Die jeweiligen Gewinner werden TECVIA binnen zwei Wochen nach Mitteilung des Preises per E-Mail darüber informieren, ob sie den Preis ablehnen oder annehmen. Binnen dieser Frist sind im Falle der Annahme die Ausbildungsnachweise nach Aufforderung durch TECVIA durch die Gewinner in Kopie TECVIA vorzulegen (per Upload oder E-Mail, vgl. unter Ziffer 2.4). TECVIA sind binnen des vorgenannten Zeitraums auch die Kontodaten für die Überweisung des Geldpreises mitzuteilen. Sollte die Kontaktaufnahme mit einem Gewinner aufgrund der von ihm mitgeteilten Kontaktdaten nicht möglich sein oder der Gewinner den ihm mitgeteilten Preis ablehnen oder an TECVIA nicht die vorgenannten und dem Gewinner obliegenden Erklärungen über Annahme oder Ablehnung des Preises sowie die Kontodaten und Ausbildungsnachweise fristgerecht übermitteln, so verfällt sein Gewinnanspruch ersatzlos. TECVIA kann den Preis in diesen Fällen nach eigenem Ermessen neu vergeben.
6.1.  TECVIA ist berechtigt, den jeweiligen Teilnehmer in einer Liste abhängig von seiner Platzierung zu veröffentlichen.

7. Rechte für Aufnahme in den „Top 100 Katalog“ von Best Azubi und in das VerkehrsRundschau Magazin und Videostatement
Diejenigen Teilnehmer des Wettbewerbs, die aufgrund der erzielten Punktzahl zu den 100 besten Teilnehmern des Wettbewerbs gehören, werden entsprechend des erreichten Platzes mit ihrem vollständigen Namen und ihrem unter www.best-azubi.de eingestellten Profilfoto in den „Top 100 Katalog“ von Best Azubi aufgenommen (vgl. Ziffer 5.3), der elektronisch abrufbar ist und in einer Printausgabe des VerkehrsRundschau-Magazins veröffentlicht wird.
Die drei Gewinner stehen, sofern sie an der Preisverleihung (Ziffer 4.2) teilnehmen, vor Ort für ein kurzes Videostatement (ca. 60 Sekunden Länge[FMH4] ) zur Verfügung, in dem sie Fragen zu Ihrer Teilnahme am Wettbewerb, ihren Plänen für die Verwendung des Barpreises und ähnliche Fragen beantworten. Zweck ist die Veröffentlichung der Videostatements zur Bewerbung des nächsten Wettbewerbs und der Leistungen von TECVIA im Allgemeinen.
Die Nutzung dieser personenbezogenen Daten (Name und Bild und ggf. Ton/Video) ist die Gegenleistung für die Teilnahme am Wettbewerb und die hiermit eingeräumte Gewinnchance. Wünscht ein Teilnehmer nicht, dass sein Profilfoto veröffentlicht wird, darf er kein Profilfoto hochladen bzw. muss dieses vor Ende des Gewinnspiels löschen.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist daher nur möglich, wenn der Teilnehmer die Einwilligung hierfür erteilt hat (siehe auch Ziffer 2.2).
Hiermit räumt der jeweilige Teilnehmer TECVIA nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes das nicht exklusive sowie räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, sein unter www.best-azubi.de eingestelltes Profilfoto und seinen vollständigen Namen im Rahmen des „Top 100 Katalogs“ von Best Azubi über jedwedes technische Verfahren und System (insbesondere über digitale Netzwerke wie das Internet (z.B. www.best-azubi.de) und Social-Media-Kanäle wie zum Beispiel Facebook, Instagram, LinkedIn, Xing, TikTok etc.) öffentlich zugänglich zu machen und über eine Ausgabe des Printproduktes VerkehrsRundschau-Magazin zu vervielfältigen und zu verbreiten. Anpassungen des Fotos zwecks Aufnahme in die vorgenannten Medien darf TECVIA vornehmen. Teilnehmer gewährleistet, dass er zur Einräumung vorgenannter Rechte berechtigt ist.

8. Manipulation
Unzulässig ist jede Art von Manipulation des Wettbewerbs.

9. Folgen bei Verstößen
TECVIA behält sich bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Bestimmungen durch Teilnehmer das Recht vor, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei falschen Angaben über die Person des Teilnehmers sowie der Manipulation des Wettbewerbs. Der Ausschluss hat den ersatzlosen Verfall eines etwaigen Gewinnanspruchs zur Folge und kann auch nachträglich erfolgen sowie ein Preis dann zurückgefordert werden. Sonstige Ansprüche von TECVIA bleiben ausdrücklich vorbehalten.

10. Haftung
TECVIA haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet TECVIA für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet TECVIA jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. TECVIA haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als die in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit die Haftung von TECVIA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen von TECVIA.

11. Änderung oder Einstellung des Wettbewerbs/ Änderung der Teilnahmebedingungen
11.1.   TECVIA behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung vollständig oder teilweise aufgrund eigener berechtigter Interessen zu ändern oder zu beschränken. Zudem kann TECVIA den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung vollständig oder teilweise binnen angemessener Frist einstellen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann oder die Fairness des Wettbewerbs beeinträchtigt erscheint. Ansprüche für die Teilnehmer entstehen daraus nicht. Sollten bis zur Einstellung bereits Aktionen nach Ziffer 5 abgeschlossen sein, so werden die hierfür ausgelobten Preise vergeben. 
11.2.   Beabsichtigt TECVIA Änderungen dieser Teilnahmebedingungen, wird der Änderungsvorschlag dem Teilnehmer per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer (oder sein gesetzlicher Vertreter) ihnen nicht in Textform widerspricht. TECVIA wird auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Übt der Teilnehmer sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von TECVIA als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. In diesem Fall steht TECVIA ein Sonderkündigungsrecht zu.

12. Sonstiges
12.1.   Alleiniger Verantwortlicher des Wissenswettbewerbs ist TECVIA. Aktionen auf Facebook/Instagram wie z.B. ein Gewinnspiel zum Wettbewerb stehen in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und werden in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
12.2.   Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
12.3.   Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

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KONTAKT

TECVIA GmbH

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Aschauer Strasse 30 | 81549 München
Tel.: 0 89 / 20 30 43 - 21 36
E-Mail: bestazubi@tecvia.com
www.best-azubi.de