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Frage 6 mu249 on 13/12/21
Hallo, vielen Dank für die Rückfrage. wir klären das nochmals mit dem Experten ab, der die Frage erstellt hat, und melden uns zeitnah. liebe Grüße das Best Azubi Team
Unklare Frage 6 weedy18 on 19/10/21
Hallo Jan,
die Frage wurde von zwei Experten fachlich gegen gecheckt, die Frage und Antworten sind so in Ordnung. Sorry. Viel Spaß noch beim Knobeln! Das Best-Azubi-Team
Frage 5 - Beladeplanung Wechselbrückenkoffer Hansa on 23/1/18
Fragebogen 6, Frage 5

Liebe Azubis,

die Profifrage war schwierig, ist aber korrekt gestellt. Auch die Lösung war schwierig zu ermitteln, aber auch sie ist rein rechnerisch so korrekt. Das haben uns alle Experten und Berufsschullehrer so bestätigt.

Folgende Aussage dazu:

Die Antwort 2,4 Lademeter ist rechnerisch einwandfrei herzuleiten:
Ein Lademeter ist der vollständig gefüllte Laderaum eines Standard LKW in der Breite von 2,4 Metern.
Die Formel zur Berechnung von Lademetern ist (Länge × Breite der Ware in m) / 2,4 m.
In der Aufgabe ergeben sich Grundmaße von:
Euro-Palette: (1,2m*0,8m)/2,4m = 0,4 Ldm * 2 = 0,8 Ldm
Chep-Palette: (0,6m*0,4m)/2,4m = 0,1 Ldm * 2 = 0,2 Ldm
Düsseldorfer: (0,8m*0,6m)/2,4m = 0,2 Ldm = 0,2 Ldm
Holzverschlag: (1,2m* 2,4m)/2,4m = 1,2 Ldm = 1,2 Ldm
∑ 0,8 + 0,2 + 0,2 + 1,2 = 2,4 Ldm
Die Badewanne ist hier auf Grund des Hinweises dass sie aufgesetzt werden kann nicht berücksichtigt.

Die Antwort 2,6 Lademeter ist aus 2 Gründen nicht korrekt:
• Bei Anwendung der gültigen Formel zur Lademeterberechnung ergibt in jeder Anordnung der Packstücke 2,4 Lademeter
• Die Anordnung der Packstücke in einer Ladelänge von 2,6 Metern in der Länge ergibt gleichzeitig keine Ausnutzung der Ladebreite von 2,4 Metern und entspricht daher nicht dem Begriff Lademeter. Dieser bedingt immer die Verwendung der kompletten Breite des Laderaumes.

Euer Best Team
Frage 3 Hilal-Yi on 23/1/18
Fragebogen 5, Frage 3,

Liebe Azubis,

Der Beitrag von „MARC B.“ ganz unten gibt den richtigen Rechenweg und auch das richtige Ergebnis wieder. Insofern ist eine Lösung dieser Aufgabe möglich.

Damit man auf eine Lösung kommen kann, müssen zunächst beide Alternativen berechnet und dann die Differenz gebildet werden.

Antwort 3 ist das richtige Ergebnis, die Antworten 1 und 2 sind erfunden und nicht durch einen Rechenweg zu erreichen.

Wichtig ist der mehrfach verwendete Begriff „angefangener“ m², Monat, (s) Quartal, (e) 100kg.

Das war eine echte Profifrage – schwierig aber lösbar!

Liebe Grüße

Euer Best Azubi Team
Frage 6 - Haftung bei teil- bzw. vollautonomem Fahren Hansa on 23/1/18
Liebe Azubis,

Eure Fragen beantworten wir am besten der Reihe nach. Entscheidender Hinweis für euch: Hier ist deutlich nach der primären, also vorrangigen Haftung eben dem Halter gefragt:

Wer ist beim Einsatz von teil-/vollautomatisierten Fahrzeugen primär verantwortlich - unabhängig von der grundsätzlich bestehenden Halterhaftung?

Vorrangig bleibt der Fahrzeugführer verantwortlich. Er haftet nur dann nicht, wenn ihn nachweislich kein Verschulden trifft. Dann haftet der Halter auf Grund Gefährdungshaftung unbegrenzt, es sei denn, er kann sich entlasten (höhere Gewalt). Beim automatisierten Fahren tritt nun als letzter Anknüpfungspunkt für Schadensersatzansprüche der Hersteller des fehlerhaften Systems ein, das den Unfall/Schaden für den Führer und den Halter unabwendbar verursacht hat. Dabei hat der Geschädigte aber erst dann Ansprüche an den Hersteller, wenn die Mangelhaftigkeit seines Systems feststeht, dieser haftet dann erst sekundär nach Führer und Halter.

Zu den Zitaten: Was ein Minister vereinfachend auf Pressekonferenzen von sich gibt, ist belanglos. Die BT-Drucksache gibt die Rechtslage richtig wieder.

Wir hoffen, euch damit weiter geholfen zu haben.

Euer Best Azubi Team

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