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snoll
beigetreten: | Fri, Oct 2nd 2020, 13:59 | Gesamt Themen: | 2 | Rollen: | N/A | |
Letztes Login: | on 20/1/21 | Gesamt Beiträge: | 3 | Moderates: | N/A |
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Thema | Erstellt | Beiträge | Zugriffe | Letzte Aktivität |
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Lösung zu Frage 10 (Wissensfrage) | Jan 13th 2021, 10:36 | 1 | 438 | on 13/1/21 |
Antwort zu Frage 10 (Wissensfrage) | Jan 12th 2021, 18:19 | 1 | 473 | on 12/1/21 |
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Thema | Autor | Gepostet am |
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Lösung zu Frage 10 (Wissensfrage) | snoll | on 13/1/21 |
Hallo zusammen, es gab eine Nachfrage zur Antwort auf die Frage 10. Richtig ist die Lösung: "Zur höchstzulässigen Arbeitszeit besteht in der fraglichen Doppelwoche noch eine Differenz von 30 Stunden." Dazu unser Hinweis: Die tägliche Arbeitszeit kann nach § 3 ArbZG auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden. Diese Begrenzung gilt trotz der Sonderregelung in § 21 a ArbZG auch für Kraftfahrer. Die Woche hat 6 Arbeitstage; Doppelwoche 12 Arbeitstage, 12 x 10 = 120 abzüglich 90 Std. Lenkzeit = 30 Liebe Grüße aus dem Best Azubi-Team |
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Lösung Frage Nr.4 | Helenavzpp | on 13/1/21 |
Liebe Helena, die Lösung "900 Euro" ist richtig! Unser Hinweis dazu: Das ergibt sich aus der Neufassung des Artikel 7 Absatz 1 VO (EG) 1071/2009. Liebe Grüße aus dem Best Azubi-Team |
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Antwort zu Frage 10 (Wissensfrage) | snoll | on 12/1/21 |
Hallo zusammen, es gab eine Nachfrage zu Frage 10. Nachfolgend die richtige Antwort und ein Hinweis zu einer möglichen Fehlerquelle: Richtige Antwort: (c) 600.000 EUR. (a) ist der Wert im regulären Haushalt, (b) ist die Gesamtsumme aller Verpflichtungsermächtigungen, die jeweils auf 2021 und 2022 aufgeteilt wird. Mögliche Fehlerquelle: Es wird der falsche Haushalt oder ein Nachtragshaushalt als Quelle genommen, in dem der Haushaltstitel nicht vorkommt oder es wird eine falsche Position genommen. Liebe Grüße aus dem Best Azubi-Team |