Hi,
mir ist jetzt leider nicht ganz klar was ich für den vierten Fragenkatalog genau hochladen soll.
Einmal heißt es Ausbildungsnachweis (für mich ist das die wöchentliche Doku über meine Tätigkeiten im Betrieb - das was man zur Prüfung immer vollständig geführt haben muss) und auf einer anderen Seite heißt es "Ausbildungsbescheinigung".
Was ist jetzt genau gewollt? Initial hätte ich nun einfach den Ausbildungsnachweis der vergangenen Woche hochgeladen. Reicht das?
Welcher Nachweis wird für Katalog 4 nun gebraucht?
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Dec 5th 2021, 01:47 | |
dachserwiedastierGesamt Beiträge : 1 |
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Dec 6th 2021, 15:08 | |
miamiGesamt Beiträge : 7 |
Hi,
ich habe mir die gleiche Frage gestellt und habe mir letztlich eine Ausbildungsbescheinigung von der Personalabteilung ausstellen lassen. Meines Erachtens macht hier ein Ausbildungsnachweis, den den wir für die IHK-Prüfung benötigen, keinen Sinn. Es geht hier vielmehr darum das Ausbildungsverhältnis zu dokumentieren/belegen. |
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