Zur Beantwortung dieser Frage habe ich Dipl-Kfm Dipl-Volkswirt Daniel Giel kontaktiert, welcher mir folgende Antwort gegeben hat:
"Vielen Dank für die Übersendung des Fragebogens. Ich habe Ihnen hier einmal einen Bescheid herausgesucht, der genau diesen Fall abbildet und auch gut erklärt:
Sie sehen, weder die 100.000 Euro noch die 200.000 können in solchen Fällen eine eindeutige Antwort sein. Werden die Schwellen tangiert, muss gerechnet und nachgewiesen werden, die Schwellen können nicht mehr starr sein.
Allerdings habe ich auch gesehen, daß die Frage mit "bis zu XXX Euro" formuliert ist: Für den (eher konstruierten) Fall, daß das Unternehmen sowohl Güterkraftverkehr als auch Werkverkehr betreibt aber im Güterkraftverkehr überhaupt keinen Umsatz macht, wäre die Antwort demnach A: ...von bis zu 200.000 Euro...
Meine Meinung als Wirtschaftswissenschaftler: Da ohne Umsatz keine Transporte durchgeführt werden können (Steuerrecht), würde ja kein Güterkraftverkehr stattfinden - wenn doch, wie in der Frage, wäre der Umsatz mindestens positiv, also kann der Schwellenwert in dieser Logik maximal 199.999,99 Euro betragen."
Wie begründet sich die Antwort in der Musterlösung?
Frage 9 - Lösung
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Dec 6th 2022, 13:54 | |
mniehGesamt Beiträge : 5 |
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Dec 6th 2022, 14:41 | |
christopher.hedlerGesamt Beiträge : 5 |
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2021/DM/DM_FAQ_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Ich zitiere aus Punkt 1.13: "Werden beide Güterverkehrsarten in einem Unternehmen betrieben, gilt der Schwellenwert von 100.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren." Da dieses Dokument direkt vom Bundesamt für Güterverkehr kommt, halte ich es durchaus für glaubwürdig. |
Dec 7th 2022, 13:17 | |
sarah.herkommer@springernature.comAdministratorGesamt Beiträge : 38 |
Hallo liebe Azubis,
danke für eure Nachrichten, ich leite das ebenfalls an die Redaktion weiter und poste euch dann so bald wie möglich die Begründung bzw. Erklärung dazu hier rein. Liebe Grüße Sarah vom Best Azubi Team |
Dec 15th 2022, 11:20 | |
sarah.herkommer@springernature.comAdministratorGesamt Beiträge : 38 |
Hallo liebe Azubis,
wir haben die betreffende Frage a) seitens des BAG + b) seitens eines Juristen fachlich prüfen lassen. Die von uns genannte Lösung ist korrekt - so viel auf die Schnelle. Die präzise fachliche Begründung liefern wir euch schnellstmöglich nach. Bitte noch zum etwas Geduld. Liebe Grüße Das Best Azubi Team |
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